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Diözese Sankt Pölten
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Taufe

Das Wort "Taufe" kommt von "tauchen". In der Taufe wird ein Mensch "eingetaucht" in die Liebe des dreifaltigen Gottes.

Dem Täufling wird wirksam zugesagt: Du bist Kind Gottes, du bist ein Bruder/eine Schwester Jesu, du bist ein Gefäß des Heiligen Geistes. Du gehörst zur Gemeinschaft der Kirche. Gottes Liebe zu dir ist unauslöschlich. Selbst wenn du dich von Gott abwenden solltest, wird er immer auf dich warten.

Es werden folgende zwei Taufarten unterschieden:

  • Kindertaufe
  • Erwachsenentaufe

Üblicherweise wird die Taufe im Säuglings- oder Kindesalter durchgeführt. Die Eltern können aber auch einen späteren als geeignet erscheinenden Zeitpunkt wählen. Bei Kindern, deren Elternteile unterschiedlichen Konfessionen angehören, können die Eltern entscheiden, in welcher Kirche bzw. nach welcher Konfession das Kind getauft werden soll. Bei der Erwachsenentaufe werden Täuflinge in einem ca. ein Jahr dauernden Katechumenat auf die Taufe vorbereitet. In der Regel bestehen für eine Taufe folgende Voraussetzungen:

  • Bereitschaft der/des Gläubigen, die Glaubensgrundsätze anzuerkennen
  • Bereitschaft der Eltern, ihr Kind im Sinne der Religionsgemeinschaft zu erziehen

Hinweis:

Möchten Sie Ihr Kind bzw. sich selbst taufen lassen, erkundigen Sie sich bitte beim Pfarramt bzw. Sekretariat, welche konkreten Voraussetzungen zu erfüllen sind, welche Dokumente für die Aufnahme in die Religionsgemeinschaft notwendig sind und ob Taufpatinnen/Taufpaten oder Zeuginnen/Zeugen vorgesehen sind. Nach der Taufe wird dem Täufling der Taufschein als Bestätigung ausgestellt.

 

Welche Dokumente benötigen Sie für die Taufe?
 

Bitte vereinbaren Sie einen Tauftermin mit dem Taufspender und bestätigen Sie diesen per Mail in der Pfarrkanzlei bischofstetten@dsp.at
Übermitteln Sie in dieser E-Mail nochmal das Taufdatum und die Zeit und die, wie nachfolgend angeführten Dokumente. Spätestens 6 Wochen vor der Taufe, falls Ansuchen nötig sind.

 

Täufling:

  • Geburtsurkunde und ggf. Meldezettel

Eltern:

  • Titel, Name, Geburtsdatum, Beruf u. Adresse
  •  Heiratsurkunde (bei standesamtlicher Trauung)
  • Bei Religionsverschiedenheit der Eltern eine Bestätigung, die einem Taufschein entspricht.

Pate:

  • Titel, Name, Geburtsdatum, Beruf u. Adresse
  • Heiratsurkunde (bei standesamtlicher Trauung)

Sie können Taufpate sein, wenn Sie...

  • der kath. Kirche angehören u. nicht ausgetreten sind
  • gefirmt sind
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben

Eltern können nicht die Paten des eigenen Kindes sein.

 

 

Patenschaft ist ein Amt in der Kirche.
So sollte Ihre ganze Lebensführung den christlichen Werten entsprechen, dass Sie Ihrem Patenkind Vorbild in christlicher Lebensführung sein können.

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röm.-kath. Pfarramt Bischofstetten

Kirchenplatz 2

3232 Bischofstetten 

  02748 8237

  bischofstetten@dsp.at

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